Der Website-Check: Ist Ihre Website rechtskonform?

Der Website-Check: Ist Ihre Website rechtskonform?

An eine Existenz ohne sie ist für viele Unternehmen gar nicht mehr zu denken: Die eigene Website ist zu einem der wichtigsten Kontaktpunkte geworden - egal ob im B2B- oder B2C-Geschäft. Entsprechend viel gibt es bei dem Aufsetzen einer Website zu beachten. Was neben Design, Usability und Inhalten oft unterschätzt (oder auch verdrängt?) wird, ist der rechtliche Teil einer Webpräsenz - denn auch hier gelten bestimmte Regeln! Welche Anforderungen muss eine Website eigentlich rechtlich erfüllen? Und welche Stolpersteine bringen einem schnell ein saftiges Bußgeld ein? Wir geben einen kleinen Überblick!

Die Anforderungen an eine Website sind groß

Im besten Fall lockt Ihre Homepage täglich mehrere tausend Besucher an, informiert und bereitet mit unterschiedlichen Anknüpfungspunkten wie Kontaktformularen, Chats und Co. den Weg für einen weiteren Dialog mit Ihnen. Damit sich der Nutzer möglichst wohl auf Ihrer Seite fühlt, gibt es gleich eine ganze Reihe Dingen zu beachten: Das Design muss stimmen, der potenzielle Kunde muss sich zurechtfinden und natürlich soll die Buyers Journey des Interessenten möglichst durch gute Inhalte unterstützt werden. Gleichzeitig hat er aber auch den Anspruch darauf, dass einige Informationen für ihn transparent zugänglich gemacht werden: Wer ist der Absender der Inhalte? Woher stammen sie? Und welche Daten werden von mir erhoben, wenn ich mich auf der Seite bewege?

Rechtssichere Website: Keine Fragen offen lassen

Kommen Sie, als Betreiber einer Website, dieser Informationspflicht nicht nach, kann das nicht nur ein schlechtes Bild für Ihre Interessenten abgeben, sondern auch tatsächlich mit Bußgeldern abgestraft werden. Welche Angaben sind also unter anderem ein dringendes Muss?

1. Das Impressum:

Das Impressum fasst für Ihre Interessenten die "hard facts" über den Absender der Inhalte der Website zusammen. Das ist nicht nur Pflicht, sondern muss auch einer gewissen Form entsprechen, um wirklich abmahnungssicher zu sein. Zu den Pflichtangaben gehören beispielsweise der Betreiber der Website inklusive kompletter Adresse, eine Kontaktmöglichkeit, die Vertreter des Unternehmens und vieles mehr. Haben Sie nicht nur eine Webseite, sondern einen Online-Shop, sind noch weitere Angaben zu machen, wie z.B. zu den AGBs und dem Widerrufsrecht. Einmal zusammengetragen und in Form gebracht, sollte Ihr Impressum außerdem immer up to date gehalten werden und vor allem gut auf Ihrer Website zu finden sein. Sie sollten Ihren potenziellen Kunden ermöglichen, sich innerhalb eines Klicks über Sie schlau machen zu können - verstecken gilt nicht!

2. Nutzung von Daten:

Natürlich ist es für Marketer interessant, wie viele Besucher sich täglich auf der Webseite tummeln, welche Seiten und Inhalte besonders gut ankommen und an welcher Stelle sie sich zu Leads entwickeln oder ggf. wieder verabschieden. Für diese Zwecke haben sich längst Tracking-Tools wie z.B. Google Analytics oder Piwik etabliert. Das Tracken von Nutzungsdaten selbst ist zwar erlaubt, muss aber für den Nutzer transparent in den Datenschutzrichtlinien ausgewiesen werden - darunter fallen nicht nur Analyse-Tools sondern beispielsweise auch Social Media Plugins.

Werden zusätzlich zu den Nutzungsdaten auch personenbezogene Daten erhoben, also Daten die einer Person unmissverständlich zuzuordnen sind (z.B. Name, Anschrift, Mail-Adresse, etc.), gelten zudem besonders strenge Regeln, wie damit zu verfahren ist. Was Sie in diesem Bereich besonders im Hinblick auf die neue EU Datenschutzverordnung beachten müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Auch die Rechte anderer dürfen nicht verletzt werden

Bilder, Texte, Videos - keine Frage: Auf eine Website kommen schnell eine Menge Inhalte zusammen. Da kann man schnell mal den Überblick verlieren. Was Sie allerdings immer im Auge behalten sollten, sind die Rechte, die mit den Inhalten auf Ihrer Website verknüpft sind:

3. Das Urheberrecht:

Einige Webseiteninhalte sind aufwändiger zu produzieren als andere - darunter fallen z.B. hochwertige Fotografien oder Videos. Häufig wird deshalb auf Stockdatenbanken oder externe Dienstleister zurückgegriffen - und das ist durchaus legitim. Die Urheberschaft der Inhalte muss allerdings zu jeder Zeit ganz klar sein. Das bedeutet, Sie dürfen sich nicht selbst als Urheber der Inhalte (oder juristisch: des Werkes) ausgeben, wenn Sie das nicht sind. Bei den üblichen Stockdatenbanken erwerben Sie eine Lizenz zur Nutzung der Inhalte (aber Vorsicht: Achten Sie genau darauf, welche Rechte Sie mit der Lizenz erwerben und welche nicht). Einige Datenbanken bieten Inhalte auch frei an, verlangen dafür aber die Nennung des Urhebers.

4. Was wird abgebildet?

Spätestens nach dem letzten Absatz drängt sich die Überlegung auf: Ich mache einfach alle meine Inhalte - also auch Bilder und Videos - einfach selbst, dann kann mir nichts passieren! Grundsätzlich ein guter Gedanke, aber auch hier gibt es ein paar Fallstricke. Beispielsweise wenn es um die Abbildung von Personen geht. Einfach drauf los knipsen? Lieber nicht! Das Persönlichkeitsrecht legt fest, dass jeder Mensch ein Recht hat zu bestimmen, wie und wo er abgebildet wird (Recht am eigenen Bild). Deshalb sollten Sie vor der Veröffentlichung eines Bildes, das eine/mehrere Personen zeigt, die Einwilligung dieser einholen. Das gleiche gilt in manchen Ländern übrigens auch für Gebäude, Landstriche o.Ä. Einen Überblick, was Sie wie ablichten dürfen, können Sie auch hier nachlesen.

Mit der Website auf der sicheren Seite?

Na, wie schlägt sich Ihre Website bis jetzt - sind Sie auf der sicheren Seite? Diese sind nur einige der Punkte, die es zu beachten gilt. Und weil wir von Mark Lotse in erster Linie (und mit Leib und Seele) Marketing machen, aber leider keine Juristen sind, haben wir uns etwas für Sie überlegt: Damit Ihre Homepage nicht nur inhaltlich, sondern auch rechtlich überzeugt, haben wir uns mit der Website-Check GmbH und der Kanzlei DURY zusammengetan - für einen Website-Check, der es in sich hat:

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