Barrierefreie Videos - Das sagt die neue EU-Verordnung

Barrierefreie Videos - Das sagt die neue EU-Verordnung

Ab dem 23. September 2019 gilt für öffentliche Einrichtungen die neue EU-Verordnung zur Gestaltung von barrierefreien Onlinemedien. Davon betroffen sind alle Medieninhalte von Websites und mobilen Anwendungen (Apps). Sprich, auch Videos müssen ab diesem Zeitpunkt barrierefrei gestaltet sein. Was Sie bei der Gestaltung von barrierefreien Erklärvideos und Imagefilmen beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das sagt die Richtlinie zu barrierefreien Videos

Generell sollen barrierefreie Videos einfach wahrgenommen und bedient werden können. Zudem sollen sie leicht verständlich sein. Sprich, mit barrierefreien Videos wollen wir unseren Zuschauern leichten Zugang zu unseren Informationen anbieten. Dazu ist vorgesehen, dass zu jeder Audio-Information eine visuelle Alternative angeboten wird, die denselben Inhalt vermittelt.

Was bedeutet das nun konkret für Ihre Videos? Alles Gesprochene muss als Textalternative zur Verfügung gestellt werden. Dies können Sie ganz klassisch mit Untertiteln umsetzen. Oder Sie legen dem Video ein Transkript bei, also eine genaue Niederschrift des Gesprochenen.

Allgemein fordert die Richtlinie außerdem, dass den Nutzern und Nutzerinnen eine Erklärung über die Barrierefreiheit der Onlinemedien zur Verfügung steht. Darin soll enthalten sein, welche Medien auf der Website oder in der mobilen Anwendung (App) barrierefrei gestaltet sind und welche nicht. Sollten Sie also ein Video nicht barrierefrei darstellen können, müssen Sie hier begründen, warum dem so ist. Haben Sie eine andere Möglichkeit, den entsprechenden Inhalt trotzdem barrierefrei zugänglich zu machen? Weisen Sie in der Erklärung darauf hin, wo diese Alternative zu finden ist.

Um für nicht-barrierefreie Videos eventuell doch noch ein geeignetes barrierefreies Format zu finden, soll den Nutzern und Nutzerinnen eine Feedback-Option eingerichtet werden. Über diese haben Ihre Zuschauer die Möglichkeit, Alternativen zur barrierefreien Gestaltung zu generieren. Diese können Sie dann direkt für Ihren Online-Inhalt umsetzen.

>> Übrigens hat die Aktion Mensch einen sehr hilfreichen Beitrag zum Thema barrierefreie Videos verfasst!

Betroffene der Richtlinie

Die Richtlinie bezieht sich auf Websites und mobile Anwendungen (Apps) sowie das Intranet von öffentlichen Einrichtungen.

Darunter fallen alle Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Außerdem juristische Personen, die für das Allgemeininteresse auf nicht-gewerbliche Art tätig sind. Das betrifft beispielsweise Kultureinrichtungen und kommunale Aufgabenträger. Ebenfalls betroffen sind Verwaltungen, unter anderem also Gerichte, Polizeistellen, öffentliche Krankenhäuser, Universitäten und Bibliotheken.

Ausnahmen werden gemacht für

  • den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
  • Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen. Hier können von Bundesland zu Bundesland verschiedene Ausnahmeregeln festgelegt werden. Nach den neuen Richtlinien müssen nur wesentliche Online-Verwaltungsfunktionen der Bildungseinrichtungen auf jeden Fall barrierefrei gestaltet sein.
  • Organisationen auf dem offenen Markt. Für diese hat die EU-Kommission bereits eine separate Richtlinie für die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen vorgeschlagen.
  • Inhalte von Dritten, die in Websites oder Apps eingebettet sind. Allerdings gilt das nur, wenn diese Inhalte nicht von einer öffentlichen Stelle finanziert, entwickelt oder kontrolliert werden.
  • veraltete oder archivierte Inhalte. Sollten diese allerdings aktualisiert oder überarbeitet werden, bzw. noch für die Verwaltung nötig sein, müssen sie trotzdem barrierefrei nachbearbeitet werden.

Deadlines der neuen Richtlinie zur Barrierefreiheit

  • Videos, die nach dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden, müssen ab dem 23.09.2019 barrierefrei gestaltet sein.
  • Websites, die es am 23.9.2019 bereits gab, müssen ab dem 23.09.2020 alle Videos barrierefrei gestaltet haben.
  • Für mobile Anwendungen (Apps) öffentlicher Stellen gilt, dass sie ab dem 23.06.2021 barrierefrei gestaltet sein müssen.

Das sind die Vorteile der Richtlinie für barrierefreie Videos

Positiv ist vor allem, dass sich durch barrierefreie Videos deren Reichweite vergrößert. So haben Menschen mit Einschränkungen einen viel leichteren Zugang zu den Informationen und Inhalten Ihrer Videos. Aber auch die mobile Nutzung verbessert sich. Es profitieren Zuschauer, die in der Öffentlichkeit unterwegs sind und keinen Ton verwenden wollen oder können. Dank der Untertitel können sie Videos mit ausgeschaltetem Ton ohne Informationsverlust ansehen.

Außerdem sind barrierefreie Videos gut für die Suchmaschinenoptimierung. Durch Untertitel und Transkriptionen werden Ihre Inhalte besser von Suchmaschinen und Ihrer Zielgruppe gefunden. (Mehr zum Thema Videos und ihren Auswirkungen auf Reichweite erfahren Sie übrigens in unserem Beitrag “Erfolgsmessung Video Content")

Mögliche Umsetzungsformen für Erklärvideos

Sie sind von der neuen Richtlinie betroffen oder wollen Ihre Videos generell barrierefrei gestalten oder von Erklärvideo Anbietern gestalten lassen? Das sind mögliche Umsetzungsformen:

1) Untertitel sind zu- und abschaltbar

Diese Option wird z.B. bereits von Youtube über ein Tool umgesetzt, das durch Spracherkennung automatisch Untertitel generiert. Allerdings treten hier häufig Fehler bei der Transkription auf. Sie müssen also daran denken, die Untertitel zu kontrollieren und eventuelle Fehler selbst korrigieren.

Eine andere Möglichkeit, die Youtube bietet, ist das manuelle Hochladen von Transkriptionen über den Untertitel-Editor. Diese Transkriptionen enthalten den im Video gesprochenen Text und werden von Youtube automatisch mit dem Ton des Videos synchronisiert.

Für barrierefreie Erklärvideos lässt sich diese Option umsetzen, indem Sie dem Originalvideo eine Extra-Datei beilegen, die selbst generierte Untertitel oder eine Transkription enthält. Diese sollte in den gängigen Playern mit hochgeladen werden können. Dadurch sind Untertitel zu- oder abschaltbar und Ihr Erklärvideo barrierefrei.

2) Untertitel sind fest im Video integriert

Es werden zwei Erklärvideos erstellt. Eins ist ohne Untertitel, das andere, barrierefreie Erklärvideo, enthält fest integrierte Untertitel. Diese Option hat den Vorteil, dass die Untertitel individuell an das Design des Videos angepasst werden können. So ist Ihr barrierefreies Video auch visuell optimal gestaltet. Allerdings sind hier die Untertitel nicht mehr abschaltbar.

3) Sprecherloses Erklärvideo

Ihr Erklärvideo verzichtet von vornherein auf gesprochenen Text. Stattdessen wird der Zuschauer mit Textelementen barrierefrei durch die Inhalte gelotst. Extra generierte Untertitel sind überflüssig. Unser Tipp: Dies ist vor allem bei Erklärvideos im Motion Graphics Stil leicht umsetzbar.